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Historische Sammlung der Rechtsmedizin am Karl-Sudhoff-Institut

Allgemein
BezeichnungHistorische Sammlung der Rechtsmedizin am Karl-Sudhoff-Institut
UniversitätUniversität Leipzig
UniversitätsortLeipzig
Museums- und SammlungsartMedizin
Museums- und SammlungsformLehrsammlung
SammlungsschwerpunktMedizin · Medizingeschichte · Rechtsmedizin
Externe Links
AdresseKarl-Sudhoff-Institut für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften
Liebigstr. 27, Haus E
04103 Leipzig
ÖffnungszeitenDie Sammlung ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich
KontaktDr. Karin König
karin.koenig@medizin.uni-leipzig.de
Telefon: +49 (0) 341 97 25 606
BeschreibungDie Sammlung umfasst zahlreiche Bild- und Textdokumente sowie diverse Lehrmittel und circa 480 Präparate. Zu den herausragenden Einzelobjekten zählen Mumien und historische Präparate von Kindestötungen und Fehlbildungen. Die Sammlung dient bis heute vornehmlich der Darstellung und Rekonstruktion von Gewalteinwirkungen verschiedenster Art sowie der morphologischen Darstellung von Krankheiten, Fehlbildungen und operativen Eingriffen. Die Asservate dienen ausschließlich zu Lehrzwecken, d.h. zur Ausbildung von Medizinstudenten und zu Weiterbildungsveranstaltungen von medizinischem Personal, Juristen, Polizeibeamten und Feuerwehrleuten. Einzelobjekte werden jedoch für externe Ausstellungen befristet ausgeliehen. 
Stand der InformationenFebruar 2014
  
Bestände
Objektgruppen
Stand der ErschließungDie Sammlung ist nicht inventarisiert, soll aber erschlossen werden, bleibt aber dem Zwecke der Lehre vorbehalten und ist nicht publizistisch dokumentiert. Eine öffentlich zugängliche Datenbank existiert nicht und ist auch nicht in Planung. 
Bedeutende Teilbestände
  • Mumien
  • Historische Präparate von Kindestötungen und Fehlbildungen
  
Geschichte
Ereignisse
  • 1900 Begründung als akademische Sammlung oder Institution
Personen
GeschichteDie Sammlung wurde von Richard Kockel (1865-1934), dem Gründer und ersten Direktor des Instituts, ins Leben gerufen. Sie umfasste ursprünglich 400 Asservate und enthielt u.a. mumifizierte Leichenteile, osteologische und Feuchtpräparate, Tatwerkzeuge, Schautafeln sowie Photogramme.
Am 5. Mai 2000 beging das Institut für Rechtsmedizin sein 100jähriges Jubiläum. Als das Institut 1900 als eines der ersten in Deutschland gegründet wurde, hieß es noch Institut für gerichtliche Medizin bis es 1990 an die gängige westdeutsche Bezeichnung angeglichen wurde. Gründungsdirektor des Institutes war der erst 35jährige Pathologe Prof. Dr. Richard Kockel (1865-1934). Kockel hatte ein breites Spektrum von Untersuchungsverfahren an seinem Institut etabliert, darunter auch viele die heute direkt von Kriminalisten oder anderen Spezialisten durchgeführt werden. Sein großer Verdienst lag in der Einführung von Methoden der Histologie und der wissenschaftlichen Fotografie in die Praxis des Gerichtsmediziners. Er erlangte Berühmtheit als Sachverständiger und Gutachter in vielen Gerichtsprozessen. In der Ausbildung von Medizinstudenten setzte er nach langen Kämpfen 1924 die Einführung der Gerichtsmedizin als Prüfungsfach durch. Auch das erste eigene Gebäude der Gerichtsmedizin entstand auf seine Initiative bereits 1905 teilweise als Flachbau und wurde 1928 erweitert. Im Zweiten Weltkrieg wurde es mehrmals zerstört, nach dem Krieg notdürftig wieder hergerichtet, und erst in den 1950er Jahren weitgehend wieder ausgebaut.
Als Kockel 1934 verstarb, übernahm sein Schüler Gottfried Raestrup (1889-1955) die Gerichtsmedizin in Leipzig. Raestrup hatte sich einen Namen durch anerkannte Forschungsbeiträge zur Blutgruppenbestimmung gemacht und war auch in der Nazizeit bemüht, die streng naturwissenschaftliche Ausrichtung der Gerichtsmedizin zu sichern. Obwohl Raestrup sich von den Nazis nicht instrumentalisieren ließ, wurde er 1946 von den sowjetischen Militärbehörden wegen seiner Unterschrift unter die Dokumente von Winniza verhaftet. Raestrup hatte während des Krieges die dort gefundenen Leichen untersucht und deren Tod auf 1937/38 datiert. Offensichtlich lagen hier Parallelen zu Katyn vor, wo Opfer der Stalinzeit von den sowjetischen Behörden als Nazi-Opfer deklariert werden sollten. Nach seiner Freilassung ging Raestrup in den Westen und das Institut war einige Jahre ohne Leitung.
Erst 1948 übernahm Prof. Siegfried Krefft (1916-1981) die Gerichtsmedizin, bis er 1958 beurlaubt wurde. Krefft hatte verschwiegen, dass er 1944 Untersuchungen an Hingerichteten in Halle vornahm. Zunächst übernahm dann der Berliner Gerichtsmediziner Prof. Otto Prokop (geb. 1921) die kommissarische Leitung des Instituts bis 1961 Prof. Wolfgang Dürwald (geb. 1924), neben Prokop der bekannteste Gerichtsmediziner der ehemaligen DDR, die Leitung des Institutes für fast 30 Jahre übernahm. Nach dessen Emeritierung 1989 leitete Prof. Horst Hunger (geb. 1931) bis 1993 das Institut, seit 1995 kommissarisch Prof. Reinhard Vock (1948-2000).
Jeder Direktor hat dem Institut seinen Stempel aufgedrückt und dazu beigetragen, dass die Leipziger Gerichtsmedizin international geachtet wurde und bei Gericht gefragte Sachverständige stellte. Heute wendet die Rechtsmedizin alle einschlägig bekannten naturwissenschaftlich-medizinischen Verfahren, auch die DNA-Analyse zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Identifizierung von Opfern, für die Aufklärung von Kriminal- oder Unglücksfällen an. Die Wissenschaftler sind mit gerichtsmedizinischen Vorträgen in die Ausbildung der Polizei einbezogen.
Die Sammlung wurde vom Karl-Sudhoff-Institut übernommen und soll ab April 2014 von Karin Bastian erschlossen werden (Stand Februar 2014). 
  
Publikationen
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